Ein Antrag, wie ihn die Jagdbehörde vermutlich selten zu bearbeiten hatte.
Zunächst bei der Heimatgemeinde Hausen beantragte ein Bürger, die von einem Eichhörnchen entwendeten Walnüsse als Wildschaden zu deklarieren und forderte Entschädigung. Der Vorfall ging über die Jagdbehörde bis zum Landratsamt, wo allerdings festgestellt wurde, dass ein solcher tierischer Mundraub nicht als Wildschaden im Sinne des Jagdrechtes gilt.
Zeitstrahl